Der Beschuldigte liess sich selbst nach einem längeren Strafvollzug nicht von einem strafbaren Verhalten abbringen. Dies zeigt, dass er selbst danach Mühe hatte, sich an die Rechtsordnung zu halten. Der Umstand, dass er seine Straftaten zu bagatellisieren versucht, die Schuld auf die Privatklägerin schiebt und sich mehrheitlich als Opfer sieht, lässt auf eine ausgeprägte Geringschätzung und Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsordnung