Es handelt sich damit um eine Verurteilung von einer gewissen Schwere. Auch die Art der Straftaten birgt eine gewisse Schwere (insbesondere die Körperverletzungsdelikte sowie die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz). Demnach sind an die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls keine hohen Anforderungen zu stellen. Der Beschuldigte ist mehrfach und teilweise einschlägig vorbestraft. Zudem wird er nun wegen zahlreicher weiterer Delikte verurteilt. Der Beschuldigte liess sich selbst nach einem längeren Strafvollzug nicht von einem strafbaren Verhalten abbringen.