Gewaltdelikte hingegen beinhalten jedoch eine schwerwiegende Rechtsgutverletzung, nämlich die körperliche Integrität einer anderen Person. Da strafrechtliche Prognosen und ausländerrechtliche Prognosen unterschiedliche Zielsetzungen haben, führt dies im ausländerrechtlichen Bereich zu einem strengeren Massstab. Im Strafrecht ist eine bedingt ausgesprochene Strafe bereits bei Fehlen einer ungünstigen Prognose zu gewähren.