Von seiner Aussage, dass er in Portugal noch Tante und Onkel habe (pag. 794 Z. 111), wollte er oberinstanzlich nichts mehr wissen (pag. 1780 f. Z. 44 / Z. 1 ff.). Jedenfalls wird er dort sicherlich kein grosses soziales Umfeld haben, dies ist allerdings auch in der Schweiz nicht der Fall. Wie ausgeführt, beherrscht der Beschuldigte die portugiesische Sprache und erhielt seinen Angaben zufolge sogar ein Jobangebot aus Portugal (pag. 791 Z. 187 f.).