Er hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz wiederholt und zuletzt massiv missachtet. Selbst eine längere Haftstrafe hielt ihn nicht vor der Weiterdelinquenz ab. Insgesamt schlägt die Delinquenz des Beschuldigten klar negativ zu Buche. 38.2.2 Möglichkeit der Wiedereingliederung im Heimatstaat / Aussichten auf eine Wiedereingliederung in der Schweiz und Rückfallgefahr Dem Beschuldigten dürfte sein Heimatland Portugal nicht völlig unbekannt sein. Er wird das Land und die Kultur aufgrund seiner Kindheit und der teilweisen dort verbrachten Schulzeit kennen. Von seiner Aussage, dass er in Portugal noch Tante und Onkel habe (pag.