1763 f.) ist zudem zu entnehmen, dass der Beschuldigte bereits mehrmals vorbestraft ist; 2013 und 2016 wurde er jeweils zu einer Freiheitsstrafe wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Hehlerei verurteilt. Im Jahr 2013 kam zudem eine Verurteilung wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz hinzu. Zuletzt hat er sich zahlreicher weiterer Verbrechen, Vergehen und Übertretungen schuldig gemacht, darunter auch der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz wiederholt und zuletzt massiv missachtet.