38. Erwägungen der Kammer 38.1 Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen Der Beschuldigte ist portugiesischer Staatsangehöriger und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung (pag. 1756). Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wird mit vorliegendem Urteil unter anderem wegen Diebstahls in