Selbst wenn dem so wäre, widersetzte er sich dennoch gegen eine amtliche Anordnung. Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 700.00, asperiert CHF 580.00, scheint angemessen. 33.4 Zwischenfazit Nach dem Gesagten ist die Einsatzstrafe von CHF 600.00 um insgesamt CHF 1'880.00 auf CHF 2'480.00 zu erhöhen. 33.5 Täterkomponenten / verminderte Schuldfähigkeit Betreffend die Täterkomponenten wird auf die Erwägung III.28. oben verwiesen. Diese wirken sich auch hier aufgrund der Weiterdelinquenz während des laufenden Strafverfahrens und der teilweisen einschlägigen Vorstrafen straferhöhend aus.