Die von der Vorinstanz veranschlagte Busse von CHF 300.00 ist gerechtfertigt. Entsprechend ist diese im Umfang von CHF 200.00 der Einsatzstrafe hinzuzurechnen. 33.3.3 Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen Der Beschuldigte erhielt eine Fernhalteverfügung, dass er die Privatklägerin nicht mehr aufsuchen dürfe, und hat innert eines Monats insgesamt sechsmal dagegen verstossen. Er redete sich dabei heraus, dass es jeweils die Privatklägerin gewesen sei, die ihn gebeten habe, sie aufzusuchen. Selbst wenn dem so wäre, widersetzte er sich dennoch gegen eine amtliche Anordnung.