33.3 Asperation für die weiteren Straftaten 33.3.1 Konsumwiderhandlungen Die von der Vorinstanz ausgesprochene Busse von CHF 200.00 für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch mehrfachen Konsum und Besitz zum Konsum von harten und weichen Drogen über rund acht Monate ist mit Blick auf die VBRS-Richtlinien angemessen. Diese ist im Umfang von CHF 100.00 zur Einsatzstrafe asperierend zu berücksichtigen. 33.3.2 Widerhandlung gegen Art. 12 Abs. 1 Bst. b KStrG Der Beschuldigte warf Steine gegen das Haus der Privatklägerin, wodurch er eine gewisse Gefährdung für Sachen und Personen schaffte.