85 gemessen. Insgesamt werden diese im Umfang von rund 2/3, ausmachend CHF 1'000.00, zur Einsatzstrafe von CHF 600.00 asperierend berücksichtigt. 33.3 Asperation für die weiteren Straftaten 33.3.1 Konsumwiderhandlungen Die von der Vorinstanz ausgesprochene Busse von CHF 200.00 für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch mehrfachen Konsum und Besitz zum Konsum von harten und weichen Drogen über rund acht Monate ist mit Blick auf die VBRS-Richtlinien angemessen.