Der Beschuldigte machte sich der vierfachen Tätlichkeiten schuldig, indem er die Privatklägerin am 17. Mai 2019 mehrmals und am 31. Mai 2019 einmal ohrfeigte. Anlässlich der Vorfälle vom 23. November 2018 und vom 7. Januar 2019 verpasste er der Privatklägern Faustschläge. Die emotionale und wütende Gemütslage des Beschuldigten rührt auch hier von der komplexen Beziehung zwischen ihm und der Privatklägerin. Er handelte dabei jeweils direktvorsätzlich und aus Wut, wobei ihm ein rechtmässiges Alternativverhalten ohne Weiteres möglich gewesen wäre.