Solche Umstände sind vorliegend nicht ersichtlich. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist deshalb als neutral zu beurteilen. 28.4 Fazit Täterkomponenten Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten – wovon die teilweise einschlägigen Vorstrafen und die Weiterdelinquenz während des laufenden Strafverfahrens ins Gewicht fallen – straferhöhend aus. Die Strafe ist von 28 Monaten (840 Strafeinheiten) auf 35 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen.