63 StGB, wobei er bei Letzterem auch wegen Hehlerei verurteilt wurde. Daneben gibt es noch eine Vorstrafe aus dem Jahr 2013 – diejenige aus dem Jahr 2009 wurde mittlerweile gelöscht – wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Am 7. Juli 2017 wurde der Beschuldigte bedingt aus dem Strafvollzug entlassen, mit einer Probezeit von 1 Jahr 5 Monaten und 28 Tagen. Diese Probezeit wurde am 30. November 2018 bis zum 2. Oktober 2019 verlängert. Der Beschuldigte delinquierte auch während hängigem Verfahren immer weiter.