Er habe das Internat in Portugal bis zur dritten oder vierten Klasse besucht. In der Schweiz habe er dann die dritte bis und mit neunte Klasse besucht (pag. 791 Z. 170 f.). Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt dieser Aussage noch nicht anwaltlich vertreten (sondern erst ab dem 19. Juni 2019 [pag. 1150 f.]). Es ist daher anzunehmen, dass er das Einreisealter in den späteren Befragungen aus rein taktischen Gründen – gerade auch mit Blick auf die drohende Landesverweisung – nach unten «korrigierte». Aufgrund dessen stellt die Kammer auf die tatnächsten Aussagen vom 2. Mai 2019, wonach er im Alter von 13 Jahren in die Schweiz reiste, ab.