Die Re- ferenzstrafen-Tabelle von FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER sieht für den Handel mit 6 Gramm reinem Heroin eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten und bei 12 Gramm eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten vor (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, in: BetmG- Kommentar, 3. Aufl. 2016, N. 45 zu Art. 47 StGB). Der Prototyp des Täters, auf welchen das entsprechende Strafmass zugeschnitten ist, ist ein nicht geständiger und nicht süchtiger Täter, welcher die entsprechende Menge mit ca. fünf Geschäften umgesetzt hat (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, in: BetmG-Kommentar, 3. Aufl. 2016, N. 44 zu Art.