25.8 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (objektives und subjektives Tatverschulden) Der Beschuldigte hatte am 21. April 2019 10.86 Gramm reines Methamphetamin auf sich, dass er beabsichtigte zu verkaufen oder zu verschenken. Die Grenze zum mengenmässig schweren Fall liegt bei 12 Gramm und wurde somit knapp nicht erreicht. Die Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes ist dennoch erheblich. Die Re- ferenzstrafen-Tabelle von FINGERHUTH/SCHLEGEL/