Der Beschuldigte gab seinen Casino-Gewinn von CHF 14’00.00 beim Sozialdienst nicht an und täuschte auf wiederholtes Nachfragen hin seine Bedürftigkeit immer wieder von neuem vor, wodurch er die Sozialbehörde über mehrere Monate hinweg täuschte. Allerdings ist zu beachten, dass er den Casino-Gewinn lediglich verschwieg und sich keiner grösseren Machenschaften oder eines Lügengebäudes bediente. Zudem handelte es sich um einen Einzelfall. Hingegen handelte der Beschuldigte vorsätzlich und aus rein egoistischen Gründen. Sein Verhalten war darauf gerichtet, ihm nicht zustehende Sozialhilfeleistungen zu erwirken.