76 25.7 Unrechtmässiger Bezug von Leistungen der Sozialhilfe (objektives und subjektives Tatverschulden) Bei strafbaren Handlungen gegen das Vermögen widerspiegelt u.a. der Deliktsbetrag die Schwere der Verletzung des Rechtsguts. Dieser scheint bei CHF 14'000.00 zwar auf den ersten Blick nicht besonders hoch, berücksichtigt man jedoch, dass der Betrag von der Allgemeinheit, also durch Steuerzahlungen von Mitbürgern finanziert wird und anderen bedürftigen Personen entzogen wurde, ist der verursachte Schaden nicht unerheblich.