Entsprechend ist ihm eine Strafmilderung von 20 Strafeinheiten zu gewähren. Weil sämtliche Hausfriedensbrüche in einem engen Sachzusammenhang mit den Sachbeschädigungen stehen, ist die Einsatzstrafe für jeden vollendeten Hausfriedensbruch um 15 Strafeinheiten und für die versuchte Tatbegehung um 5 zu asperieren (insgesamt also 50 Strafeinheiten [3 x 15 + 1 x 5]).