Insgesamt ist auch hier von einem leichten Verschulden auszugehen. Entsprechend erschient für die vier Fälle eine Strafe von jeweils 30 Strafeinheiten angemessen. Beim Hausfriedensbruch vom 20. November 2018 trat der Erfolg nicht ein und es blieb bei einem Versuch. Der Beschuldigte gab sein Vorhaben auf, weil die Privatklägerin die Polizei verständigte. Entsprechend ist ihm eine Strafmilderung von 20 Strafeinheiten zu gewähren.