Allerdings ist nicht zu verkennen, dass gerade die Verletzung des Hausrechts bei Geschädigten oft nachhaltige Spuren hinterlässt. Der Verlust des Sicherheitsgefühls ist bei Einbrüchen in Einfamilienhäuser oder Familienwohnungen im Vergleich zu Geschäftsräumlichkeiten, Garagen oder dergleichen deutlich ausgeprägter. Das entsprechende Verschulden ist deshalb nicht zu bagatellisieren. Der Beschuldigte handelte aus Wut und Eifersucht. Die Vorgehensweise war allerdings nicht besonders aggressiv. Insgesamt ist auch hier von einem leichten Verschulden auszugehen.