75 Bewegungsfreiheit eingeschränkt. So vermochte sie sich auch zu wehren, indem sie dem Beschuldigten «Paroli» bot und ihn und dessen Freundin ihrerseits beschimpfte. Aus dem Überwachungsvideo des Q.________ (pag. 648) hat sich gezeigt, dass die Privatklägerin nicht dauerhaft derart eingeschüchtert und verängstigt war, wie sie dies teilweise geltend machte.