Der Beschuldigte wollte und konnte die Trennung offenbar nicht akzeptieren und suchte die Privatklägerin immer wieder auf. Er bedrohte die Privatklägerin innert acht Monaten sieben Mal – sowohl verbal als auch schriftlich und teilweise in der Öffentlichkeit – mit dem Tod. Dabei schreckte er nicht davor zurück, die Drohungen mittels Schilderungen von Gewalthandlungen zu veranschaulichen oder sie zusammen mit Gewalthandlungen auszusprechen, wodurch sie nicht mehr harmlos schienen. Durch die wiederholten Drohungen wurde die Privatklägerin in Angst und Schrecken versetzt und suchte Zuflucht bei Freunden.