74 und 10. Juni 2019 bereits mit den Verurteilungen wegen Hausfriedensbruchs Rechnung getragen wird. Die Beschädigungen an der Wohnungstür kamen dann auch die Nachbarn mit. Sie fühlten sich dadurch gestört, weshalb die Privatklägerin sogar aus der Wohnung an der H.________ ausziehen musste. Zudem war die Reparatur mit Aufwand und Einschränkungen verbunden, was ebenso für die Sehbrille, einen wichtigen Alltagsgegenstand, gilt. Bei den Tatausführungen ging der Beschuldigte nicht besonders raffiniert und organisiert vor.