72 ihre Privatsphäre sowie ihr Sicherheitsbedürfnis in massgeblicher Weise verletzt wurden. Allerdings ist – sofern es um den Diebstahl vom 10. Juni 2019 geht – zu beachten, dass diesem Unrecht bereits mit der Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs vom 10. Juni 2019 Rechnung getragen wird. Das Vorgehen des Beschuldigten war weder von langer Hand geplant noch besonders raffiniert, deutet aber auf ein gewisses Mass an krimineller Energie hin.