Im April 2019 sei ihm jedoch alles zu viel gewesen. Er habe die sichergestellten 40 Gramm Crystal Meth am selben Tag zu einem günstigen Preis gekauft, an welchem er angehalten worden sei. Er habe die Drogen selber konsumieren und nicht der Privatklägerin davon abgeben wollen (pag. 1382 ff. Z. 27 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Befragung führte der Beschuldigte aus, dass er mit der Privatklägerin gemeinsam Crystal Meth konsumiert habe. Für die Frage, wie es nach der Trennung gewesen sei, ob sie immer noch gemeinsam konsumiert hätten, verwiese der Beschuldigte auf seine früheren Aussagen (pag. 1782 Z. 15 ff.).