Ab und zu habe er aber mit der Privatklägerin konsumiert. Mit seiner früheren Aussage habe er ausdrücken wollen, dass sie immer zusammen konsumiert hätten. Damit habe er nicht gemeint, dass er ihr einen ganzen Teil einfach so habe verkaufen oder verschenken wollen. Die Privatklägerin habe ihm nie etwas für die gemeinsam konsumierten Drogen geben müssen, da sie auch nie Geld gehabt habe (pag. 730 ff. Z. 263 ff.). An der Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte, dass er eigentlich keine Drogen konsumiert habe. Im April 2019 sei ihm jedoch alles zu viel gewesen.