729 Z. 237). Er habe diese auf sich getragen, weil er damals kein Zimmer 68 gehabt habe. Die sichergestellte Menge hätte ewig für ihn gereicht, sicher für die nächsten sechs Monate. Da es billiger sei, eine grosse Menge auf einmal zu kaufen, anstatt immer nur 0.5 Gramm, habe er das so gemacht. Die sichergestellte Menge an Crystal sei für seinen Eigenkonsum gedacht gewesen; er habe nie etwas verschenkt oder verkauft. Ab und zu habe er aber mit der Privatklägerin konsumiert.