Die Privatklägerin hingegen sei die ganze Zeit auf Crystal. Wegen ihr habe er damals, als er aus dem Gefängnis gekommen sei, wieder mit dem Konsum begonnen (pag. 28 / pag. 715 Z. 396 ff.). Er habe in der letzten Zeit nicht so viel konsumiert. Die Hälfte der im April 2019 sichergestellten rund 40 Gramm Crystal Meth sei für die Privatklägerin gewesen (pag. 20 / pag. 707 Z. 86). Am 19. Dezember 2019 gab der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft an, dass das am 21. April 2019 sichergestellte Crystal Meth für seinen eigenen Konsum gewesen sei. Er sei in AH.________ gewesen und habe die Drogen dort gekauft (pag. 729 Z. 237).