537 Z. 81 – 98). Am 2. Mai 2019 gab der Beschuldigte gegenüber der Polizei an, dass die bei ihm aufgefundenen Drogen ihm gehören würden und diese nur für den Eigenkonsum bestimmt seien. Für 1 Gramm Crystal habe er CHF 80.00 bezahlt. Er konsumiere seit ca. einem Monat Betäubungsmittel (pag. 445 ff. / pag. 542 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 20. Juni 2019 bei der Staatsanwaltschaft erklärte der Beschuldigte, dass er ruhig werde, wenn er Crystal konsumiere. In letzter Zeit habe er aber gar nicht konsumiert. Die Privatklägerin hingegen sei die ganze Zeit auf Crystal.