Sie habe die Polizei immer benachrichtigt, weil der Beschuldigte sie bedroht habe. Sie habe weder mit der Polizei noch mit anderen über Drogen gesprochen, weil es ein Thema sei, welches mit ihr nichts zu tun habe. Die Polizei habe den Beschuldigten bei ihr zu Hause nie mit Drogen erwischt. Das sei ein Thema, über welches sie nicht spreche. Sie habe auch nie darüber gesprochen (pag. 683 Z. 686 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte die Privatklägerin erneut, dass Drogen in der Beziehung zum Beschuldigten nie ein Thema gewesen seien (pag.