67 Er habe dann der Polizei gesagt, dass die den Rucksack durchsuchen sollten (pag. 532 Z. 248 – 250). 19.5.5 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab am 19. Dezember 2019 bei der Staatsanwaltschaft an, dass sie nichts davon wisse, dass die Hälfte des sichergestellten Crystal Meths für sie bestimmt gewesen sei. Sie wisse nichts davon und habe damit nichts zu tun (pag. 678 Z. 474 ff.). Sie habe nichts mit Drogen zu tun. Sie habe die Polizei immer benachrichtigt, weil der Beschuldigte sie bedroht habe.