19.5.4 Aussagen der Auskunftsperson K.________ K.________ gab am 25. April 2019 gegenüber der Polizei an, dass die Privatklägerin Crystal Meth konsumiere. Sie schaue jedoch genau darauf, dass ihr Konsum nicht bemerkt werde. Sie kaufe den Stoff beim Beschuldigten. Er glaube, dass sie den Stoff vom Beschuldigten gratis bekomme, da sie mit ihm zusammen gewesen sei (pag. 523 f. Z. 53 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft führte K.________ am 17. Februar 2020 aus, dass er seine früheren Aussagen bezüglich des Drogenkonsums der Privatklägerin nicht bestätigen könne. Sie habe nie vor ihm Drogen konsumiert.