Sie bestätigte, dass der Beschuldigte sie im Laden vorher als Hure betitelt habe und sie in den Q.________ geflüchtet sei, weil sie dort Leute gekannt habe, die ihr hätten helfen können. Sie sei nur geschützt gewesen, weil es Leute gehabt habe. Sie sei in erster Linie wütend gewesen. Innerlich sei sie jedoch terrorisiert gewesen und habe in ständiger Angst gelebt. Sie sei zweimal aus dem Laden gegangen und habe den beiden etwas hinterhergerufen, weil der Beschuldigte sie während Monaten vor allen Leuten immer wieder als Hure betitelt habe. Sie habe AK.________ als Hure bezeichnet, da es ihr Genugtuung verschafft habe (pag.