654 Z. 34 – 48). Sie sei erneut aus dem Laden gegangen und habe zum Beschuldigten gesagt, dass er ein Scheisskerl und Lügner sei. Sie sei wütend gewesen und habe sich verteidigen wollen, nachdem er sie als Nutte beschimpft habe. Sie sei sehr wütend auf die beiden gewesen und habe deshalb auch den Mittelfinger gezeigt (pag. 658). Am 19. Dezember 2019 räumte die Privatklägerin bei der Staatsanwaltschaft ein, dass das Problem nicht im Q.________ selber, sondern bereits schon zuvor begonnen habe. Sie bestätigte, dass der Beschuldigte sie im Laden vorher als Hure betitelt habe und sie in den Q._____