Da der Q.________ gleich daneben sei und sie dort Leute kenne, sei sie in diesen Laden gegangen, um sich zu schützen. Der Beschuldigte sei ihr gefolgt und habe sie erneut als Nutte beschimpft. Der Chef des Ladens habe den Beschuldigten rausgeworfen. Sie selber sei dann auch aus dem Q.________ gegangen. Draussen habe sie AK.________ gesehen und zu ihr gesagt „espèce de pute, tiens ton mec!“. Die beiden seien danach in den Laden gekommen und hätten eine Szene gemacht. Der Ladenchef habe dem Beschuldigten Ladenverbot erteilt (pag. 654 Z. 34 – 48).