Sie sei rausgegangen, dann wieder reingekommen und man sehe, dass sie dann nachgeschaut habe, ob er weg sei. Sobald sie gesehen habe, dass die Personen noch in der Nähe seien, sei sie wieder reingekommen. Auch hier sei auf ihre Aussagen und die objektiven Beweismittel abzustellen (pag. 1812). 18.4 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, die Privatklägerin bedroht zu haben. Unbestritten ist hingegen, dass es zu gegenseitigen Beschimpfungen kam.