_ als Hure bezeichnet. Es sei den glaubhaften Aussagen der Privatklägerin zu folgen und es habe ein Schuldspruch für die angeklagten Beschimpfungen zu erfolgen (pag. 1803). Die Rechtsvertretung der Privatklägerin führte aus, dass die Aussagen der Privatklägerin auch hier detailliert und anschaulich seien. Entgegen der Verteidigung sehe man im Video, dass es nicht die Privatklägerin gewesen sei, welche die Nähe zum Beschuldigten gesucht habe. Sie sei rausgegangen, dann wieder reingekommen und man sehe, dass sie dann nachgeschaut habe, ob er weg sei.