_ als auch den Beschuldigten beschimpft habe. Auch auf dem Video sei ersichtlich, wie die Privatklägerin etwas zum Beschuldigten sage und zudem sehe man gegen Ende des Videos ebenfalls, wie sie den Mittelfinger zeige. Das Video zeige, dass die Privatklägerin dem Beschuldigten und AK.________ mehrmals aus dem Geschäft heraus folge, sie scheinbar verbal provoziere, so dass diese erneut in das Ladenlokal gestürmt seien, um die Privatklägerin anzuschreien.