Überdies läge – wenn man der Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten folgen würde – bereits durch das Beschaffen eines (unrechtmässigen) Pfandes eine Bereicherung vor, zumal die Umwandlung einer ungesicherten Forderung in eine gesicherte bereits eine wirtschaftliche Besserstellung darstellt. 17.7 Rechtliche Würdigung Bezüglich der rechtlichen Würdigung kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1609; S. 81 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte drang in die Wohnung der Privatklägerin ein und nahm gewisse Sachen von ihr mit.