Für die weiteren Aussagen der Privatklägerin wird auf die Ausführungen unter E. II.16.5.4 hiervor verwiesen. 17.5.5 Aussagen des Beschuldigten Am 19. Dezember 2019 gab der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft zu, der Privatklägerin die Karten gestohlen zu haben. Er habe damit nichts vorgehabt. Er hätte ihr die Karten wieder zurückgegeben, wenn sie ihm seine Sachen retourniert hätte, quasi als Austausch (pag. 734). Im Rahmen der Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass er ihr eigentlich nichts gestohlen, sondern die Dinge nur genommen habe, damit die Privatklägerin ihm sein Geld zurückgebe.