690) Gemäss Empfangsbestätigung vom 27. September 2019 erhielt Rechtsanwältin S.________ im Namen der Privatklägerin von Rechtsanwalt B.________ im Auftrag des Beschuldigten diverse Gegenstände (Bankkarten, Führerausweis, Krankenverischerungskarte, Coop-Supercard von K.________, Migros Cumulus Karte, Notizheft, Taschenlampe, kleines Messer, Schlüsselanhänger, Beutel Kappa, Zigarettenetui) zurück. 17.5.4 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab am 26. August 2019 gegenüber der Polizei an, dass ihr der Beschuldigte anlässlich des dritten Vorfalls die Portemonnaies samt Inhalt gestohlen habe (pag.