17. Ziff. I.1.2. der Anklageschrift: Diebstahl vom 16. Juni 2019 z.N. der Privatklägerin (pag. 1245) 17.1 Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird zum Vorwurf gemacht, am 16. Juni 2019, ca. 01.20 Uhr, an der F.________ in E.________, in der Absicht sich zumindest teilweise damit unrechtmässig zu bereichern, in die Wohnung der Privatklägerin eingedrungen zu sein und dort ein Portemonnaie, diverse Karten, ein Notizheft, eine Taschenlampe, ein kleines Messer, ein Zigarettenetui, ein Schlüsselanhänger und ein Beutel Kappa mit unbestimmtem Wert entwendet zu haben (Ziff. III.1.2. des erstinstanzlichen Urteils).