Fragt sich doch schon nur, woher sie das Geld jeden Monat für die Miete hätte aufbringen sollen. Dass die Privatklägerin neuerdings von einem Tablet sprach, schmälert die Glaubhaftigkeit ihre Aussagen – entgegen der Verteidigung – zudem nicht, zumal es bei den zahlreichen Vorfällen nicht ausgeschlossen ist, dass das eine oder andere untergegangen ist und entsprechend keine Erwähnung in den Anzeigerapporten/Einvernahmen fand. Jedenfalls lässt sich aus dieser Aussage allein noch nicht auf eine Aggravierung schliessen.