Dass der Beschuldigte dieses Geld behändigte, ist zudem naheliegend, gab er doch selbst an, dass die Privatklägerin ihm noch Geld schulde und er dies zurückhaben wolle. Seine Geschichte, wonach er nicht gleich seine Sachen aus der Wohnung habe mitnehmen können, weil die Privatklägerin diese in einer gemieteten Garage aufbewahrt habe, wirkt denn auch mehr wie eine schlichte Ausrede als wie eine plausible Erklärung. Fragt sich doch schon nur, woher sie das Geld jeden Monat für die Miete hätte aufbringen sollen.