Ein Bestreiten wäre daher ohnehin zwecklos gewesen. Zudem gab er zu, gewisse Dinge der Privatklägerin behändigt zu haben und dass sie ihm noch Geld schulde. Die Privatklägerin schilderte tatnah und spezifisch wie und wo sie das Geld aufbewahrte, nämlich in einer grauen Kassette im Schlafzimmer im Schrank. Dass ihr das fehlende Bargeld unmittelbar aufgefallen ist, ist aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht verwunderlich und mit Blick auf die von ihr angegebene Höhe auch glaubhaft.