734). An der Hauptverhandlung gestand der Beschuldigte ein, dass er die Tür kaputt gemacht habe. Er habe ihr eigentlich nichts gestohlen, sondern die Dinge nur genommen, damit die Privatklägerin ihm sein Geld zurückgebe. Er habe nie die Absicht gehabt, ihr Dinge zu stehlen (pag. 1384 Z. 11 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte auf Frage, was ein Pfand sei, aus, dass das etwas sei, das man hinterlasse und man bekomme etwas. Die Frage, ob derjenige, welcher das Pfand gebe, damit einverstanden sein müsse, dass der andere es mitnehme bis man die Schuld zurückbezahlt habe, bejaht der Beschuldigte.