54 hätte, quasi als Austausch. Auf Frage, warum er seine Sachen nicht gleich aus der Wohnung mitgenommen habe, wenn er schon dort gewesen sei, führte der Beschuldigte aus, dass seine Sachen nicht dort gewesen seien. Sie habe eine Garage gemietet und dort die Sachen gelagert. Auf Frage, warum er dann nicht gleich in die Garage eingebrochen sei, gab der Beschuldigte an, dass der Kollege ja nichts dafür könne und er habe auch nicht gewusst, ob die Gegenständen noch dort gewesen seien oder nicht (pag. 734).