Er habe damals die Wohnungstür repariert (pag. 629 f.). 16.5.6 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte gestand am 20. Juni 2019 bei der Polizei ein, dass er am 10. Juni 2019 bei der Privatklägerin gewesen sei. Dies sei eine massive Verletzung ihrer Privatsphäre, jedoch sei er rund eineinhalb Wochen vorher noch mit der Privatklägerin in der Wohnung gewesen und habe mit ihr geschlafen (pag. 25 f. / pag. 712 f.). Am 19. Dezember 2019 gab der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft an, dass er der Privatklägerin die Karten gestohlen habe. Er habe damit nichts vorgehabt.